Termine 2023 im Überblick
Evang. Kinder- und Jugendwerk
Rheinstraße 29/1
69126 Heidelberg
Tel.: 06221 22324
Freitag 9-15 Uhr

Zuschussberatung
Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten
Wir finden: Aus finanziellen Gründen soll kein Kind und keine Jugendliche/kein Jugendlicher zuhause bleiben!
Folgende Möglichkeiten gibt es:
1) Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Teilnehmer und Tag max. bis zu 5,10 €.
Derzeit berät der Landtag über eine Kürzung der Mittel im Landesjugendplan. Unsere jugendpolitische Vertretung setzt sich für den Erhalt dieser wichtigen Zufinanzierung bei Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ein.
2) Zuschuss vom Stadtjugendring Heidelberg
Der Stadtjugendring Heidelberg e.V. gewährt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse, um Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Wohnsitz in Heidelberg aus finanziell schwächer gestellten Familien die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Der Zuschuss beträgt bis zu. einem Viertel des Teilnahmebeitrags, im Höchstfall jedoch 200 € pro Maßnahme und Person, soweit Haushaltsmittel vorhanden sind.
3) Zuschuss durch das Kinder- und Jugendamt
Nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kann für Maßnahmen einer Kinder- oder Jugenderholung ein Zuschuss zum Teilnahmebeitrag oder die komplette Kostenübernahme durch das Kinder- und Jugendamt nach Antrag gewährt werden. Maßnahmen außerhalb von Heidelberg können nur alle 3 Jahre bezuschusst werden. Auskunft gibt das für Sie zuständige Kinder- und Jugendamt.
4) Zuschuss aus dem kirchlichen Jugendhilfefonds Heidelberg
Die öffentlichen Förderungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für die Zuschussbewilligung dürfen festgesetzte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Mit unserem kirchlichen Jugendhilfefonds können wir auch dann individuell Zuschüsse gewähren, wenn die Voraussetzungen für öffentliche Zuschüsse nicht gegeben sind oder die öffentlichen Förderungen nicht ausreichen.
Zuschussmöglichkeiten über das Evang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg
Für alle Gemeinden und evang. Jugendgruppen gibt es die Möglichkeit, über das Evang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg bei dem Stadtjugendring Heidelberg e.V. Zuschussanträge für verschiedene Ausgaben/ Veranstaltungen einzureichen. Hier eine Auflistung der möglichen Zuschüsse:
Renovierung von Jugendräumen
Anschaffungen von Geräten und Material
Ein- und mehrtägige Bildungsveranstaltungen mit/ohne Übernachtung
Besondere (einmalige) Aktionen und Maßnahmen
Freizeiten (mit mind. einer Übernachtung/mind. sechs Teilnehmer)
Zuschüsse für finanziell Schwächere
Anerkennung Ehrenamt (nähere Infos im Evang. Kinder- und Jugendwerk HD)
Weitere Zuschussmöglichkeiten sowie die nötigen Formulare und Richtlinien sind beim Stadtjugendring online abrufbar:
>>> http://www.sjr-heidelberg.de/service/zuschuesse

Zuschussberatung
bei Uta Sewing-Fabian:
Di.- Do., 9 - 13 Uhr
Tel: 06221 22324