Termine 2023 im Überblick
Evang. Kinder- und Jugendwerk
Rheinstraße 29/1
69126 Heidelberg
Tel.: 06221 22324
Freitag 9-15 Uhr

Prävention vor sexueller Gewalt
Kinder und Jugendliche begegnen im Evangelischen Kinder- und Jugendwerk Heidelberg und in unseren Angeboten dem Evangelium von Jesus Christus und lernen dadurch die Menschenfreundlichkeit Gottes kennen. Sie werden ernst genommen, beteiligt, und ihre Grenzen respektiert. Kinder und Jugendliche werden darin gestärkt, auch in schwierigen Situationen selbstbewusst zu handeln. Sie haben in unserer Einrichtung und Angeboten das Recht, in Sicherheit zu leben, und können darauf vertrauen, dass jemand für sie sorgt. Sie werden vor jeder Form von körperlicher, emotionaler, psychischer und geistiger Gewaltanwendung geschützt.
Dies erreichen wir durch:
Verpflichtungserklärung zum Schutz von Kinder, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen für eine Kultur der Grenzachtung.
Alle die sich im Evang. Kinder- und Jugendwerk haupt- und ehrenamtlich engagieren haben diese Erklärung unterschrieben. Dies dient der Sensibilität und Transparenz. Verpflichtungserklärung im Wortlaut finden sie hier.
Basisschulungen zur Prävention vor sexueller Gewalt.
Alle, die sich im Evang. Kinder- und Jugendwerk haupt- und ehrenamtlich engagieren, haben diese vier-stündige Basisschulung besucht. Im Jugendleitergrundkurs ist diese Schulung nicht mehr integriert.
Aktuelle seperate Schulungen finden am
am 01.07.2023 von 11 - 16 Uhr (für diese Veranstaltung bitte hier anmelden),
und am 04.11. von 11 - 16 Uhr (für diese Veranstaltung bitte hier anmelden)
statt.
Wir behalten uns vor die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl von 7 Personen nicht erreicht wird.
Die Inhalte der Basisschulung sind wie folgt: Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen; Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten; Kultur der Grenzachtung; Grenzverletzung – eigene Einschätzungen; Grenzverletzung, Übergriff und strafrechtliche Handlung (Verweis auf Täter, Opfer...); Verhaltensstandards und Regeln; Handlungsmöglichkeiten bei eigenen Grenzverletzungen, durch andere Mitarbeitende und bei Teilnehmenden; Handlungsmöglichkeiten bei einem vermuteten Übergriff oder Missbrauch; Beratung und Unterstützung; Verpflichtungserklärung
Vereinbarung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen
Die Stadt Heidelberg und die Evangelische Kirche Heidelberg haben einen Vertrag geschlossen. Diese Vereinbarung regelt in Anwendung des § 72a SGB VIII, wann Ehren- und Nebenamtliche ihre Tätigkeit beim Träger der freien Jugendhilfe "Evangelische Kirche Heidelberg" aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach den §§ 30 und 30a Abs. 1 Bundeszentralregister (BZRG) ausüben dürfen. Den genauen Wortlaut finden sie hier.